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Aktualisierte Kälte-Klima-Richtlinie tritt in Kraft

Die Richtlinie wurde inhaltlich erweitert und formal gestrafft. Sie gilt nach wie vor für stationäre Kälte- und Klimaanlagen sowie für Fahrzeug-Klimaanlagen in Bussen und Bahnen, egal welche nicht-halogenierten Kältemittel zum Einsatz kommen. Die geförderten Anlagen müssen besonders energieeffizient sein. Bei stationären Anlagen ist die Förderung weiterhin modular aufgebaut, d.h. gefördert werden Kälteerzeuger sowie zugehörige Komponenten und Systeme incl. thermische Speicher.

In die Förderung aufgenommen wurden kleine Kälteanlagen, wie z.B. für Metzgereien, Bäckereien, Tankstellen und kleine Dorfläden. Ebenfalls neu ist die Förderung von Wärmepumpen zur Nutzung von Prozessabwärme. Darüber hinaus werden Wärmerückgewinnung, freie Kühlung sowie die Einbindung einer Anlage zur Nutzung regenerativer Energien gefördert. Die Förderung wurde zudem auf große Kälteanlagen erweitert. Im Lebensmitteleinzelhandel ist die Höhe der Förderung, unabhängig von der Anlagenart, allein von der Länge der Kühlmöbel abhängig.

Von der Förderung profitieren können Unternehmen ebenso wie Kommunen und weitere Organisationen. Förderanträge nimmt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ab sofort entgegen (www.bafa.de). Die Antragstellung erfolgt elektronisch. Die Förderhöhe kann jederzeit mit dem Förderrechner abgeschätzt werden. (RM)

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