Derzeit häufen sich Nachfragen von Unternehmen, ob es möglich sei, das Engagement ihrer Beschäftigten in der Corona-Krise mit Sonderzahlungen zu honorieren. Das Bundesfinanzministerium stellt nun sicher, dass solche Sonderzahlungen für Beschäftigte bis zu einem Betrag von 1.500 Euro im Jahr 2020 steuer- und sozialversicherungsfrei gestellt werden.