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Aichinger

Energielabel und Ökodesign für Kühlmöbel neu geregelt

Die neuen EU-Richtlinien schaffen Transparenz und Vergleichbarkeit. Zudem werden die Anstrengungen aller Hersteller forciert, möglichst energieeffiziente Kühlgeräte zu entwickeln und herzustellen. Ab dem 1. März 2021 entsprechen alle Aichinger-Produkte den neuen EU-Richtlinien.

Das Unternehmen betrachtet neben der Energieeffizienz weitere Faktoren bei den Total Life Cycle Costs. Die Qualität der verwendeten Materialien beeinflusst die Nutzungsdauer. So sind die Verdampfer vor Korrosion geschützt und die Aluminiumlamellen des Verdampfers stabil und in hoher Materialqualität ausgeführt. Die Ventilatoren erreichen eine lange Nutzungsdauer von 75.000 h sowie einen geringen Energieverbrauch von 1,7 W, haben langzeitstabile Lager und die Feuchteschutzklassifizierung IP 68.

Ziel der Richtlinien zu Ökodesign (EU) 2019/2024 und Energieverbrauchskennzeichnung (EU) 2019/2018 ist es, die Energieeffizienz von Kühlgeräten mit Direktverkaufsfunktion zu verbessern und einen Beitrag zur Klimaneutralität in der EU zu leisten.

Die Veränderungen gelten für die Richtlinien zur umweltgerechten Gestaltung, die Energieverbrauchskennzeichnung sowie dem Ökodesign von gewerblichen Kühllagerschränken und Kühlgeräten. Der Rahmen für die Kennzeichnung und Bereitstellung einheitlicher Informationen ist in der Verordnung (EU) 2017/1369 geregelt. Zudem werden in der EU-Produktdatenbank EPREL (European Product Registry for Energy Labeling) bereits alle energieverbrauchsrelevanten Produkte registriert. Dort werden Informationen zu Produkten, die Energieverbrauchskennzeichnungen und Produktdatenblätter dargestellt. (RM)