Der Grund dafür ist, dass im Rahmen des Verkaufsprozesses vom Käufer und seinem Beraterteam eine sehr gründliche und tiefgehende Analyse der wirtschaftlichen Verhältnisse der vergangenen drei Jahre des zu verkaufenden Betriebs durchgeführt wird. Auf diesen Prüfungsprozess kann man sich zusammen mit seinen eigenen Beratern nicht nur gut vorbereiten, sondern man kann auch seinen Betrieb durch bestimmte Maßnahmen, mit denen wir uns noch ausführlich befassen werden, richtig gut aufstellen. Die einzige Voraussetzung dafür ist: Die Maßnahmen müssen rechtzeitig, das heißt drei, besser fünf Jahre vor dem geplanten Übergabetermin, in Angriff genommen werden. Man nennt diesen Vorgang „Die Braut schmücken“.
Das Thema Unternehmensnachfolge hat in den letzten Jahren aus wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Gründen in Unternehmerkreisen und in den Medien stark an Bedeutung gewonnen und ist überall präsent. Seit mehr als zehn Jahren hat die gesamte Wirtschaft und ganz besonders die Kälte-Klima-Branche eine anhaltend gute Konjunktur mit vollen Auftragsbüchern, außergewöhnlich guter Umsatz- und Ertragslage und positiven Zukunftsaussichten für die nächsten Jahre. Sorgen bereiten „lediglich“ die Situation bei den Kältemitteln, der eklatante Fachkräftemangel und die generelle Frage, wo die Kälte-Klima-Branche 2030 steht (Supersmart Kältehandwerk-mit-Zukunft).
Als Beratungsunternehmen, das sich auf die Nachfolgeregelung in der Kälte-Klima- und TGA-Branche spezialisiert hat, haben wir die Erfahrung gemacht, dass sich Unternehmer früher mit dem Thema Nachfolge beschäftigen. Waren unsere Mandanten vor zehn Jahren überwiegend im Alter von 60 bis 65 Jahren, so sind unsere heutigen Mandanten häufig erst 50- oder 55-Jährige. Es ist offensichtlich eine ganz neue Entwicklung, dass sich schon relativ junge Unternehmer dazu entschließen, ihr Unternehmen zu verkaufen. Das hängt einerseits sicher damit zusammen, dass der berufliche Stress, die Bürokratisierung und der Verwaltungsaufwand gerade in den letzten Jahren sehr zugenommen haben. Andererseits ist es wohl mehr als verlockend, die momentane Situation der hohen Verkaufspreise für gut aufgestellte und ertragreich arbeitende Kälte-Klima-Betriebe zum Verkauf des eigenen Betriebs zu nutzen.
Zum Zweiten beobachten wir, dass auch Inhaber von kleineren Betrieben, in denen der Besitzer noch „selber schraubt“, die aktuelle Phase als geeigneten Verkaufszeitpunkt sehen. Das hängt sicher auch mit der zunehmenden Bürokratisierung und Reglementierung zusammen. Der bürokratische Aufwand ist auch für ein kleines Unternehmen mit vier bis acht Mitarbeitern enorm gewachsen. Die F-Gase Verordnung bewirkt ein Übriges.
Die Unternehmen dieser Größenordnung sind in der Regel hochprofitabel, was am Fleiß und dem Einsatz der Inhaber und ihrer Ehepartner liegt. Die Schattenseite davon ist aber, dass sich diese Unternehmer buchstäblich „kaputtarbeiten“. Es herrscht ein hoher Grad an Selbstausbeutung. Einige ziehen da heute die Notbremse und verkaufen ihren Betrieb, oft an mittelgroße Unternehmen der Branche, die sich damit eine Niederlassung schaffen.
Wann ist der richtige Zeitpunkt, den Prozess einzuleiten?
Es lassen sich bei ganz allgemeiner Betrachtung drei zeitliche Vorgaben abstecken, die in dieser Hinsicht von Bedeutung sind: Der erste Zeitpunkt ist zehn Jahre, der zweite fünf Jahre und der letzte drei Jahre vor dem vorgesehenen Übergabetermin.
Wenn eine betriebliche Immobilie vorhanden ist, die bei der Übergabe eine Rolle spielt, oder Freibeträge bei der Erbschaftssteuer mehr als einmal in Anspruch genommen werden sollen, kann es sinnvoll sein, zehn Jahre vor dem geplanten Übergabe-/Verkaufstermin mit der Gestaltung des Nachfolgeprozesses zu beginnen. Grund dafür sind 10-jährige Fristen bei der Steuer (Spekulationsfrist, Freibeträge).
In diesem Fall genügt es zunächst, mit einem Steuerberater oder einem erfahrenen Nachfolgeberater ein ausführliches Gespräch über die eigenen Vorstellungen zu führen. Danach sollten dann die steuerlichen und die gesellschaftsrechtlichen Sachverhalte so schnell wie möglich abgeklärt, gelöst und umgesetzt werden.
Liegt ein solcher Sachverhalt nicht vor oder ist er bereits rechtzeitig in die Wege geleitet worden, sollte die nächste Phase des Nachfolgeprozesses fünf Jahre, spätestens aber drei Jahre vor dem geplanten Übergabetermin eingeleitet werden.
Die Braut schmücken
Der zeitliche Vorlauf von bis zu fünf Jahren ist nötig, um den Übergabe- bzw. den Verkaufsprozess optimal zu planen. Eine sorgfältige Vorbereitung hat zusammen mit den wirtschaftlichen Grundlagen des Betriebs eine große Bedeutung für den Verkaufspreis und damit letztendlich auch für den Erfolg des Verkaufs. Im wirtschaftlichen Sprachgebrauch nennt man das „die Braut schmücken“!
Darunter versteht man weder etwas Ungesetzliches oder Unmoralisches, sondern einfach nur, mit gestalterischen betriebswirtschaftlichen Instrumenten ein bestmögliches Bild des Unternehmens, der „Braut“, zu zeigen.
Dafür müssen Maßnahmen ergriffen werden, die den Kaufpreis bestimmende Faktoren positiv beeinflussen.
Um in gewünschter Weise zu wirken, müssen diese Maßnahmen vollzogen werden und sich in der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung widerspiegeln. Aus diesem Grund sprechen wir von einer Vorbereitungszeit von optimalerweise bis zu fünf Jahren für ein solches Vorhaben.
Auf Herz und Nieren prüfen
Einem potentiellen Erwerber und seinem Berater muss das Recht eingeräumt werden, das zu erwerbende Unternehmen „auf Herz und Nieren“ zu prüfen. Dabei wird alles geprüft, was im Unternehmen vor sich geht und vorhanden ist:
In der Regel prüft ein Käufer ganz besonders intensiv die Jahresabschlüsse der letzten drei Jahre und die BWA des laufenden Jahres. Aufgrund dieser Prüfung erkennt man, wie wichtig die Vorbereitungszeit für die Regelung der Nachfolge ist.
Wie wir „die Braut schmücken“ und dann die gesellschaftsrechtlichen, die rechtlichen und die wirtschaftlichen Unterlagen eines Unternehmens im Nachfolgeprozess aufbereiten sowie das ganze Unternehmen und den Unternehmer auf diesen Prozess vorbereiten, beschreiben wir im nächsten Artikel. ■