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Modulares Kältesystem „KMW Hybrid“ für Kiosk-Bahnhofsmarkt

Kopplung möglich

Abtransport der Abwärme gesichert

An die Kälteverbundanlagen des Bahnhofs Bonn können nicht alle Kühlsysteme problemlos angeschlossen werden: Für den Abtransport der Abwärme nach draußen gibt es keine eigene Rückkühlereinheit. Das Hybridmodul von KMW ist direkt auf dem Kühlmöbel installiert und kann so die komprimierte Abwärme vor Ort abkühlen. Dazu wird das Hybridmodul an das Wassersystem des Bonner Bahnhofs angeschlossen.

Die Hybridlösung von KMW basiert auf der Kombination von wassergekühlten Anlagen für die Tiefkühlung und dezentralen Hybridmodulen für dieNormalkühlung – der Anschluss an eine zentrale Kälteverbundanlage ist damit nicht mehr notwendig. Das ermöglichte es dem Markt-Betreiber, die Kühlmöbelausstattung trotz bestehendem Kälteverbundsystems sehr flexibel zu wählen und nach seinen Vorstellungen zu gestalten.

In Zusammenarbeit mit den „Kälteprofis“ aus Ochtendung, den Kältepartnern vor Ort, stattete KMW den 200 Quadratmeter großen Bahnhofsmarkt mit einem Tiefkühlschrank und sechs Normalkühlmöbeln aus – jeweils mit den zugehörigen sowie zwei separaten Hybridmodulen, an denen vorhandene Backwaren-Kühltheken angeschlossen wurden.

Umweltschonend, kosten- und platzsparend

Das KMW Hybridsystem verwendet das umweltschonende Kältemittel R 455 A – im Vergleich zu einer Kälteversorgung beispielsweise mit R 134 A konnte für diesen Markt die Kältemittelmenge um 70 Prozent reduziert werden. Zudem ist R 455 A konform zur F-Gase-Verordnung und damit zukunftssicher. Der Einsatz von R 455 A ist kostengünstiger im Vergleich zu beispielsweise CO2 hinsichtlich Installation und Wartung. Da außerdem keine autarke Anlage wie bei CO2 notwendig ist, wird Platz gespart. Das System ist kompakt und kann direkt auf das Kühlmöbel montiert werden. Daher eignet es sich insbesondere für kleine bis mittelgroße Märkte und Discounter.

Die „Kälteprofis“ haben in der Vergangenheit schon mehrfach erfolgreich mit KMW zusammengearbeitet und haben jetzt auch erstmals das KMW Hybridsystem selbst installiert. Die leichte und schnelle Inbetriebnahme des Systems und die schnelle Kommunikation zwischen KMW und den „Kälteprofis“ funktionieren so gut, dass beide Partner die Zusammenarbeit ausweiten: Die Ausstattung zehn weiterer Märkte mit dem KMW Hybridsystem ist bereits beauftragt.

Die dezentralen Hybridmodule werden platzsparend direkt auf das jeweilige Kühlmöbel installiert.

Bild: Bild: KMW

Die dezentralen Hybridmodule werden platzsparend direkt auf das jeweilige Kühlmöbel installiert.

Neue F-Gase-Verordnung der EU betrifft gewerbliche Kühlsysteme 

Die EU-Verordnung Nr. 517/2014, auch F-Gase-Verordnung genannt, reglementiert die Verwendung von fluorierten Treibhausgasen. Darunter fallen auch synthetische Kältemittel. Das hat Folgen für die gewerbliche Lebensmittelkühlung. Seit 2020 gilt beispielsweise für den Einsatz bestimmter Kältemittel ein Verwendungsverbot. Viele Anlagenbetreiber müssen sich deshalb jetzt die Frage stellen: Welche Kälteanlagen sind zukunftsfähig? Welche Systeme müssen ersetzt werden?

Schlüsselfaktor GWP

Ziel der EU-Verordnung ist die schrittweise Reduktion der in der EU in Verkehr gebrachten fluorierten Treibhausgasmengen bis zum Jahr 2030 um 79 Prozent, auch Phase-Down genannt. Hier lautet der Schlüsselbegriff Global Warming Potential (GWP): Er bezeichnet das Treibhauspotenzial,das von den in den Kühl- und Tiefkühlmöbeln eingesetzten Kältemitteln ausgeht.

Dieser Wert gliedert die neue Verordnung in mehrere Stufen.

Die für die Gewerbekälte wichtigsten Etappen im Überblick:

Ab 2020: Verbot des Inverkehrbringens

  • von ortsfesten Kälteanlagen, die Kältemittel mit einem GWP von 2 500 oder mehr enthalten.
  • von Kühl- und Gefriergeräten für die gewerbliche Verwendung (hermetisch geschlossene Systeme), die Kältemittel mit einem GWP von 2 500 oder mehr enthalten.
  • Ab 2020: Verbot der Verwendung

  • von Kältemitteln mit einem GWP von 2 500 oder mehr zur Wartung oder Instandhaltung von Kälteanlagen mit einer Füllmenge von 40 t CO2-Äquivalent oder mehr. (In bestimmten Fällen gelten Ausnahmeregelungen)
  • Das betrifft beispielsweise das Kältemittel R 404 A.
  • Ab 2022: Verbot des Inverkehrbringens

  • von Kühl- und Gefriergeräten für die gewerbliche Verwendung (hermetisch geschlossene Systeme), die Kältemittel mit einem GWP von 150 oder mehr enthalten
  • von mehrteiligen zentralisierten gewerblichen Kälteanlagen mit einer Leistung von 40 kW oder mehr, die Kältemittel mit einem GWP von 150 oder mehr enthalten. (In bestimmten Fällen gelten Ausnahmeregelungen)
  • Das betrifft beispielsweise die Kältemittel R 134 A und R 404 A.
  • Zukunftsfähige Lösungen für die Kälteversorgung

  • Weil viele Kühlsysteme mit Blick auf die neue Verordnung nicht zukunftsfähig sind, muss der Lebensmittelhandel nachrüsten. Neue Lösungen mit alternativen Kältemitteln oder Hybridsysteme können hier eine gute Möglichkeit sein. Für manche Anlagen lohnt es sich, auf natürliche Kältemittel wie Propan (R 290) oder CO2 (R 744) auszuweichen. Doch kann für jeden Kältemittelbedarf die ideale Lösung im Markt anders aussehen: So eignet sich CO2 beispielsweise vor allem für große Kühl- und Tiefkühlflächen, während der Einsatz von Propan aufgrund von Brandschutz- und Füllmengenbeschränkungen auf kleinere Geräte begrenzt ist.
  • Eine weitere Alternative ist das neue Kältemittel R 455 A, auch unter dem Handelsnamen Solstice® L40X bekannt. Es eignet sich für Anwendungen im mittleren und unteren Temperaturbereich, verfügt über ähnliche Eigenschaften wie R 404 A und hat dabei einen GWP-Wert von 148.
    Hinzukommend hat R 455 A eine hohe Verdichtungsendtemperatur und ist praktisch nicht entflammbar (Entflammbarkeitsklasse A2L).
    Das neue Kältemittel bietet somit ähnliche, wenn nicht sogar bessere Kühleigenschaften bei gleichzeitig geringerem Treibhauspotenzial als bisher verwendete Kältemittel.
  • Bild:  KMW

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