1. Rechtliche Themen
In einem unwürdigen parlamentarischen Verfahren wurden das Gebäudeenergiegesetz (GEG) und das Wärmeplanungsgesetz (WPG) durch den Bundestag gepeitscht. Die Möglichkeit der Stellungnahmen aus der Wirtschaft wurde auf wenige Tage beschränkt und eingebrachte Änderungsvorschläge praktisch nicht berücksichtigt. Mit einer Ausnahme: Die Liste der Fachkundigen für die Betriebsprüfung einer Wärmepumpe in § 60 a Abs. 4 GEG enthält nach unserer Eingabe nunmehr auch das Kälteanlagenbauerhandwerk; eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Nicht wegzudiskutieren war dagegen die Verordnungsermächtigung in § 71 p GEG, nach der natürliche Kältemittel in Wärmepumpen vorgeschrieben werden können. Hier bleibt nur zu hoffen, dass von dieser Ermächtigung kein Gebrauch gemacht wird, denn dies wäre eine Verschärfung zu der ohnehin anspruchsvollen F-Gase-Verordnung.
In diesem Bereich haben wir jetzt Klarheit, denn die Trilog-Verhandlungen in Brüssel wurden am 05. Oktober 2023 beendet. Seit Bekanntwerden des Kommissions-Entwurfs im April 2022 wurden dazu im Schulterschluss mit dem VDKF und weiteren Verbänden unserer Branche zahlreiche Stellungnahmen und Pressemitteilungen veröffentlicht, um die Interessen der Unternehmer, aber auch der Betreiber bestmöglich zu vertreten. Das Trilogergebnis bestätigt zwar nicht die schlimmsten Erwartungen, stellt die Branche aber vor große Herausforderungen. Das Phase-Out bis 2050 und die verschiedenen Verwendungsverbote ab 2027 führen dazu, dass die zur Verfügung stehende Quote im Wesentlichen nur noch für Reparatur und Wartung zur Verfügung steht und im Übrigen in Anlagen mit natürlichen Kältemitteln investiert werden muss. Ob in Zukunft noch die Low-GWP-Kältemittel wie R1234yf zur Verfügung stehen können, hängt davon ab, wie das Ergebnis des Beschränkungsverfahrens innerhalb der REACH-Verordnung ausfällt. Und ob das Abbauprodukt der sog. PFAS-Stoffe (u.a. auch Low-GWP-Kältemittel), die Trifluoressigsäure, wirklich schädliche Umwelteinflüsse ausübt, ist durchaus umstritten. Hier werden derzeit die vieltausendfach eingegangenen Eingaben bei der EU bewertet und im Laufe des nächsten Jahres das Verfahren weiter vorangetrieben.
Durch das Karlsruher Urteil zum Bundeshaushalt wurden viele klimaschutzrelevante Vorhaben zunächst auf Eis gelegt. Dazu gehört u.a. auch die sog. „Kälte-Klima-Richtlinie“, die die Installation von stationären Kälte- und Klimaanlagen mit nicht halogenierten Kältemitteln fördert. Hierzu hat der BIV gemeinsam mit dem VDKF und anderen Branchenverbänden ebenfalls Stellung bezogen und eine Fortsetzung der Förderung angemahnt.
Die Teilnahme an wichtigen politischen Zusammenkünften gehört ebenso zum Tätigkeitsfeld des BIV. So vertritt er gemeinsam mit dem VDKF die Interessen der Branche beim Wärmepumpengipfel des BMWK, bei dem mit Bundesminister Habeck regelmäßig über die aktuellen Herausforderungen bei der Wärmewende diskutiert wird. Hier gilt es u.a. hervorzuheben, dass nicht nur die Monoblock-Wärmepumpen in Ein- oder Zweifamilienhäusern die CO2-Problematik lösen, sondern ein wichtiger Hebel liegt auch in der Dekarbonisierung von gewerblichen und Industrieimmobilien, wo individuelle Wärmepumpen-Lösungen gefordert sind und unsere Branche gefragt ist.
Weitere Veranstaltungen in Berlin wie parlamentarische Abende oder Podiumsdiskussionen, durchgeführt etwa vom ZDH oder der Bundesvereinigung Bauwirtschaft, in der der BIV seit 2023 Mitglied ist, geben die Gelegenheit zu zahlreichen Gesprächen mit Politikern und anderen Wirtschaftsvertretern, um auf die Belange unserer Branche aufmerksam zu machen. Zuletzt im November nahm der BIV mit Vorstandsmitglied Björn Sielaff am Europäischen Parlament der Unternehmer (EPdU) in Brüssel teil, wo wichtige EU-Vorhaben diskutiert wurden.
2. Berufspolitische Themen
Die klimaschutzrelevanten Themen beeinflussen auch die Inhalte der Aus- und Weiterbildung. Neben den bereits initiierten Maßnahmen wie der Novellierung des Berufsbildes, der Implementierung von Berufsspezialisten und der Überarbeitung der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisungen (ÜLU) spielen aber auch übergewerkliche Schnittstellen eine immer wichtigere Rolle. So wurde beispielsweise die Verbändevereinbarung mit dem Elektrohandwerk am 1. Juni aktualisiert, damit u.a. nach definierten Schulungsmaßnahmen eine Sachkunde für den Anschluss an das Niederspannungsnetz erworben werden kann. Ebenfalls geplant ist eine Kooperation mit dem Schornsteinfegerhandwerk, das künftig nach entsprechender Schulung eine Dichtheitsprüfung bei Wärmepumpen durchführen können soll, um im Bedarfsfalle einen Kältefachbetrieb für die Reparatur oder Wartung zu empfehlen. Auch Gespräche mit dem SHK-Handwerk sind geplant, um mögliche Schnittstellenthematiken zu diskutieren.
Im Rahmen des Zukunftsdialogs Handwerk des BMWK findet in Berlin regelmäßig ein Runder Tisch Klimahandwerk statt, wo der BIV die Interessen unserer Branche vertritt. Dieser hat auch die zwei Arbeitsgruppen Fachkräftequalifikation und Prozessoptimierung, in die wir ebenfalls eingebunden sind. Hierbei kam es vor allem darauf an, den Wunsch der Industrie nach kurzen Teilqualifikationen zu diskutieren, der die Ausbildungsberufe jedoch nicht konterkarieren darf. Eine solche Teilqualifikation soll abschlussorientiert und arbeitsmarktrelevant sein und sich aus den bestehenden Lerninhalten der Ausbildungsberufe speisen. Hierbei werden Menschen >25 Jahre angesprochen. Mehrere Teilqualifikationen sollen zu einem Berufsabschluss über eine Externenprüfung führen können. Weitere Themen waren z.B. die bürokratischen Hemmnisse und ausbaufähigen Prozesse bei handwerklichen Tätigkeiten.
Die Stimme des Handwerks wird zunehmend in der Politik gehört und insoweit ist es wichtig, dass unser Gewerk dort auch präsent ist. Hierzu wurden im letzten Jahr in Berlin und Brüssel deutlich mehr Kontakte geknüpft und dies gilt es in 2024 weiter auszubauen. ■