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Kältemaschinen und Kaltwassersätze auf R 513 A umstellen

R 513 A ersetzt R 134 a

Die EU-Verordnung 517/2014, besser bekannt als F-Gase-Verordnung, senkt schrittweise die am Markt verfügbaren Mengen von Substanzen, die den Treibhauseffekt befördern. Dazu gehören auch verschiedene Kältemittel. Indikator für die Klimagefährdung ist das so genannte „GWP“, kurz für „Global Warming Potential“, das mit dem „GWP-Wert“ angegeben wird. Kohlendioxid (CO2) weist als Referenzsubstanz einen GWP-Wert von 1 auf. Der GWP-Wert des heute gängigen Kältemittels R 134 a liegt bei 1 430. Das bedeutet: Wenn ein Kilogramm R 134 a in die Atmosphäre entweicht, ist dessen klimaschädlicher Einfluss 1 430 mal so stark wie der, den ein Kilogramm CO2 hätte.

Klimaschonende Alternative

Deshalb löst bei der gwk jetzt ein neues Kältemittel das R 134 a ab. Es heißt R 513 A, und sein GWP-Wert beträgt lediglich 631. Bezüglich der Sicherheit sind keine Abstriche nötig. Nach DIN EN 378 ist R 513 A als A1-Kältemittel zertifiziert und damit weder giftig noch brennbar. Auf Anfrage bietet die gwk außerdem Kältesysteme mit R 1234 ze an. Dieses Kältemittel hat sogar einen GWP-Wert von lediglich 7, kann aber aufgrund seiner thermodynamischen Eigenschaften nur in Kältesystemen eingesetzt werden, die bei gleicher Leistung größer dimensioniert sind. R 513 A dagegen ist für R 134 a ein so genanntes Drop-in-Kältemittel: Zur Umstellung müssen die Systemeigenschaften der bewährten Kältetechnik nicht verändert werden. So lassen sich auch bestehende R 134 a-Anlagen mit vertretbarem Aufwand umrüsten, falls sinnvoll.

Günstig für Umwelt und Betreiber

Der Gesetzgeber belohnt den Einsatz klimaschonender Kältemittel, indem er per F-Gase-Verordnung die Intervalle für vorgeschriebene Dichtheitsprüfungen an Kälteanlagen mit dem GWP-Wert verknüpft. Die notwendige Prüfhäufigkeit hängt jetzt von der CO2-Äquivalenz ab. Dabei handelt es sich um das Füllgewicht der Anlage multipliziert mit dem GWP-Wert des Kältemittels. So kann sich beim Umstieg von R134a auf R513A die Zeit zwischen den obligatorischen Dichtheitsprüfungen verdoppeln, was Zeit und Geld spart. Unter Umständen entfällt die Prüfpflicht sogar ganz. Ob sich die Umstellung eines bestehenden Systems anbietet, um diesen Vorteil nutzen zu können, prüft das gwk-Serviceteam jeweils im Einzelfall.

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