Volker Weinmann, Beauftragter für Politik, Umwelt und Verbände bei DAIKIN sieht die Nachfrage nach illegalen Kältemitteln vor allem in der Unsicherheit vieler Marktteilnehmer begründet. „Noch immer denken viele Marktteilnehmer, dass die F-Gase-Verordnung ein Verbot vieler Kältemittel wie beispielsweise R-410A bedeutet. Das ist falsch!“, so Weinmann. Die Verordnung schreibt eine Begrenzung der CO2-Äquivalente (= Kältemittelmenge x Global Warming Potential (GWP)) der gesamten Kältemittelmenge in der EU vor. Bis 2030 erfolgt eine schrittweise Reduktion der Obergrenze auf ein Fünftel bezogen auf die Menge im Basisjahr 2015. Dies führt dazu, dass sich die Verfügbarkeit von Kältemitteln mit hohem GWP und damit hohem CO2-Äquivalent in den nächsten Jahren verschlechtern wird und die Preise ansteigen werden.
DAIKIN sorgt vor…
…und stellt als alleiniger Anbieter von Kälte- und Klimaanlagen sowie Wärmepumpen die Füllmenge von R-410A sicher, die bei der Inbetriebnahme für seine gelieferten VRV Systeme und im Bereich der Gewerbekälte für die Serien ZEAS und Conveni-Pack benötigt wird. Dafür wurde in Kooperation mit Frigotechnik innerhalb der APP DAIKIN to go ein Bestellportal für R-410A entwickelt. Nach einmaliger Registrierung können Kunden einfach und bequem online das Kältemittel für die jeweilige Inbetriebnahme kaufen. Der DAIKIN Konzern ist der einzige Hersteller am Markt, der Systemherstellung und chemische Industrie unter einem Dach vereint, und damit flexibel auf die Quotenregelung reagieren kann.
Rascher Umstieg auf alternative Kältemittel
„Wenn ein rascher Umstieg auf alternative Kältemittel wie R-32 im Split-Bereich und auf R-407H, Propan oder CO2 in der Gewerbekälte erfolgt, steht für VRV Anlagen weiterhin ausreichend R-410A zur Verfügung“, erklärt Weinmann die praktische Umsetzung der F-Gase-Verordnung. DAIKIN ist sich seiner Verantwortung bewusst und investiert in die Entwicklung von Anlagen mit low-GWP Kältemitteln.
Weitere Informationen unter www.daikin.de.