KK-Redaktion: Ein Leser hat uns darauf hingewiesen, dass es heute noch Händler gibt, die HFKWs (F-Gase) an Personen ohne fachliche Nachweise verkaufen. Für Handwerker, die an Kälteanlagen mit FCKWs arbeiten, und deren Betriebe ist die Zertifizierung nach der Chemikalien-Klimaschutzverordnung Pflicht. Welche gesetzlichen Bestimmungen gelten für den Verkauf von F-Gasen, also für den Handel?
Rieder: Generell sind für uns unterschiedliche Bestimmungen, wie GGVS, F-Gase-Verordnung, REACH, ADR etc. zu beachten, welche sich aber hauptsächlich mit dem Umgang, der Überwachung, der Lagerung und dem Transport beschäfti- gen. Es gibt nach unserem Wissensstand keine Bestimmung, die den Verkäufer von Kältemitteln zur Überprüfung der Sachkunde des Käufers oder des bestimmungsgemäßen Gebrauchs des Produkts verpflichtet.
KK-Redaktion: Wie halten Sie das bei Schiessl, also wie stellen Sie sicher, dass die Kältemittel dennoch nur in entsprechend qualifizierte Hände geraten?
Rieder: Wir sind ein Fachgroßhandel und wenden uns mit unserer Dienstleistung ausschließlich an fest in unserem Kundenstamm angelegte Fachbetriebe, haben also keinerlei Laufkundschaft, bei der im täglichen Geschäft das Risiko einer Abgabe an unqualifizierte Personen/Unternehmen ja relativ hoch wäre. Vor der Aufnahme eines Neukunden in unsere Kundendatenbank verlangen wir neben den üblichen Stammdaten wie z.B. den Handelsregisterauszug oder die Eintragung in die Handwerksrolle mittlerweile auch die entsprechenden Sachkundenachweise.
KK-Redaktion: Kann man das Vorgehen in Ihrem Hause als repräsentativ für den Kälte-Klima-Fachhandel ansehen?
Rieder: Soweit ich das beurteilen kann, ja. Dies gilt in jedem Falle für die führenden Unternehmen der Branche und die Gase-Lieferanten. Für diverse Kleinst- und Internetanbieter würde ich allerdings nicht die Hand ins Feuer legen. U. B. -