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Rechtsanwalt Thomas Maximilian Heuser

Kompetente Rechtsberatung für die Innungsbetriebe

KK-Redaktion: Herr Arns, beschreiben Sie unseren Lesern bitte ganz konkret die Leistungen, die der BIV seinen Innungsbetrieben anbietet, nachdem RA Thomas Maximilian Heuser jetzt mit an Bord ist.

Arns: Innungsmitglieder können telefonisch oder schriftlich Rechtsauskünfte in Grundsatzfragen im Rahmen der sog. anwaltlichen Erstberatung einholen. Rechtsanwalt Heuser berät unter anderem in Fragen des Vertragsrechts, insbesondere im Bau- und Werkvertragsrecht, zu Fragen hinsichtlich des AGB-Rechts, Arbeitsrechts und des Handwerkrechts.

KK-Redaktion: An welcher Stelle hört der kostenlose Service für Innungsbetriebe durch Rechtsanwalt Heuser auf und ab wo schreibt er Rechnungen?

Arns: Nicht unter die Beratungspauschale fallen solche Anfragen, die sich mit der Frage zur Erfolgsaussicht einer Klage aufgrund komplizierten Sachverhaltes oder mit umfangreichen Schriftsätzen zur Klageerhebung, Klageerwiderung oder zu anderen Rechtsthemen befassen sollen. Darüber hinausgehende Beratungen oder auch Prozessführung werden nach dem RVG einzeln über RA Heuser mit dem Mitglied abgerechnet.

KK-Redaktion: Gibt es feste Beratungszeiten?

Arns: Rechtsanwalt Heuser wird sich grundsätzlich den Dienstag und den Donnerstag für die Mitglieder frei halten. Darüber hinaus können Anfragen per E-Mail gestellt werden. Er hat nun seine Kanzlei in der Bahnhofstraße 27, Siegburg, als Untermieter in der Geschäftsstelle des BIV.

KK-Redaktion: Herr Heuser, wie kam es zu dem Wechsel von VDKF zum BIV?

Heuser: Hierzu kann ich sagen, dass der BIV zu der Zeit, in der beim VDKF die Umzugspläne nach Berlin geschmiedet wurden, bereits auf mich zugekommen war und mir einen Beratungsvertrag angeboten hat. Nachdem der VDKF nun doch in Bonn bleibt, habe ich mich gleichwohl dafür entschieden, diese Option einzulösen. Auf meine näheren Beweggründe möchte ich hier nicht eingehen.

KK-Redaktion: Seit wann beraten Sie Handwerker und insbesondere Kälte- und Klimaanlagenbauer in Rechtsdingen?

Heuser: Ich bin im Sommer 1997 zum VDKF gekommen und war von da an mit der Mitgliederberatung der Kälte-Klima-Fachbetriebe betraut. Daneben habe ich auch zahlreiche Handwerksbetriebe teils bundesweit vor Gericht vertreten.

KK-Redaktion: Gibt es Beschränkungen, was Ihre Möglichkeiten anbelangt, Handwerker auch vor Gericht zu vertreten?

Heuser: Als zugelassener Rechtsanwalt bin ich an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten postulationsfähig.

KK-Redaktion: Wenn Sie so in Ihre Beratungs­praxis schauen, wo drückt denn die Handwerker derzeit am häufigsten der Schuh?

Heuser: Die Hauptprobleme ranken sich natürlich immer wieder um das Thema Gewährleistung. So kommen die meisten Anfragen aus dem Bereich des Sachmängelrechts. Hier geht es zum einen darum klarzu-machen, was ein sog. Sachmangel ist. Vielfach werden die Begriffe Gewährleistung und Garantie immer noch in einen Topf geworfen.

Daneben herrscht oftmals Verwirrung hinsichtlich der Gewährleistungsfristen. Häufig wird nicht zwischen kaufvertraglichen und werkvertraglichen Fristen unterschieden die Möglichkeiten und Grenzen der Verkürzung der Gewährleistungsfristen über AGB und über die Einbeziehung der VOB/B sind nur unzureichend bekannt.

Die Frage, ob ein Sachmangel vorliegt oder nicht, hat oftmals damit zu tun, ob gegen die anerkannten Regeln der Technik verstoßen wurde. Hier kann ich auf den technischen Sachverstand von Peter Bachmann als Leiter der Informationsstelle Technologie des BIV zurückgreifen. Ich freue mich auf die Zusammenarbeit mit ihm, die nun zum Nutzen der Mitglieder intensiviert wird. Die Rechtsberatung stellt sich ohnehin als ein Bestandteil des gesamten Dienstleistungsangebotes des BIV dar. Von daher ist es natürlich auch unerlässlich, Teil einer funktionierenden Mannschaft zu sein. Diese Voraussetzungen sind in Siegburg optimal.

KK-Redaktion: Gibt es im Hinblick auf die Wirtschaftskrise jetzt öfter Probleme mit ausstehenden Forderungen?

Heuser: Die Durchsetzung der Vergü­tungsansprüche gegenüber dem Kunden ist eher ein regelmäßiges Problem. Unbezahlte Rechnungen gehören vielfach zum Alltag von Unternehmen und führen nicht selten zu hohen Außenständen, welche ­existenzbedrohende Ausmaße annehmen können.

Seit dem 1. Januar 2009 ist nun das Forderungssicherungsgesetz in Kraft. Ziel dieser Gesetzgebung ist, dass Handwerksbetriebe ihre Vergütungsansprüche nun effektiv sichern können, falls Auftraggeber die Abnahme verweigern oder vermeintliche Mängel beanstanden, um nicht zahlen zu müssen.

Nach dem neuen Forderungssicherungsgesetz kann der Handwerker nun beispielsweise bereits dann eine Abschlagszahlung verlangen, wenn eine selbstständig abrechenbare Leistung erbracht wurde. Darüber hinaus erhält der Bauhandwerker für seine Werk­lohnforderung einen erweiterten Anspruch auf eine Sicherheitsleistung auch nach der Abnahme.

Es versteht sich von selbst, dass die Innungsmitglieder über diese für sie durchweg vorteilhaften Gesetzesänderungen informiert werden. In diesem Zusammenhang ist immer wieder darauf ­hinzuweisen, dass ein erfolgreiches Forderungsmanagement und die Sicherung der Werklohnforderung bereits vor Abschluss des Vertrags beginnen. Stichworte sind hier etwa Bonitätsprüfung und Vertrags­gestaltung.

KK-Redaktion: Können Sie vielleicht noch andere wichtige Themenkomplexe nennen, mit denen Sie aufgrund Ihrer Beratungserfahrung häufig zu tun haben werden?

Heuser: Neben den genannten Themen wird es vielfach um arbeitsrechtliche Probleme gehen: Arbeitsverträge, Kündigung, Abmahnung, Urlaubsansprüche usw. sind hier die Stichworte.

Dies alles hier ist aber nur ein kleiner Ausschnitt der täglichen Beratungspraxis. Begleitend zur Rechtsberatung steht die ­Versorgung der Mitglieder mit Gesetzen, Information, Broschüren, Mustern und ­Vertragsformularen, AGB und anderen Unterlagen. Eine gute Vertragsgestaltung setzt beispielsweise auch voraus, dass die Mitglieder auf entsprechendes Material zurückgreifen können.

KK-Redaktion: Herr Arns, Herr Heuser, vielen Dank für das Gespräch.-

Links

https://www.biv-kaelte.de/

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