Nachdem Rumänien als eines der letzten Länder der EU noch immer keine Strafmaßnahmen im Falle des Zuwiderhandelns gegen die F-Gase-Verordnung verabschiedet hat, hat die EU-Kommission nun den zweiten Schritt eines Vertragsverletzungsverfahrens gegen das Land eingeleitet.
Bereits im Juli letzten Jahres hatte die Kommission Italien und Rumänien verwarnt, denn die Frist für die Veröffentlichung strafrechtlicher Maßnahmen war bereits im Januar 2017 abgelaufen. In Italien gelten seit der letzten Verwarnung Strafen von bis zu 100 000 Euro bei Verstößen gegen die F-Gase-Verordnung, Rumänien jedoch hat noch immer keinerlei Schritte unternommen.
Das Land hat jetzt noch zwei Monate Zeit, um seinen Verpflichtungen nachzukommen. Falls sich danach noch immer nichts geändert hat, kann die EU-Kommission den nächsten Schritt einleiten und die Sache vor den europäischen Gerichtshof bringen.
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