Die österreichische Regierung will den Einbau von Gaskesseln in Neubauten ab 2023 verbieten. Außerdem dürfen ab diesem Zeitpunkt defekte Öl- oder Kohleheizungen nur noch durch regenerative Heizungen ersetzt werden. Das kürzlich verabschiedete Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWG) sieht vor, dass fossile Heizungen (Kohle-, Öl- und Gasheizungen) bis 2040 auslaufen müssen. Ausnahmen gibt es für bereits genehmigte, geplante und im Bau befindliche Gebäude. Das Gasheizungsverbot 2023 in Neubauten zieht den ursprünglich im Regierungsprogramm vorgesehenen Termin 2025 vor. Die Entscheidung soll vor dem Hintergrund des russischen Krieges in der Ukraine und der hohen Abhängigkeit von russischem Gas gefallen sein. Das Gesetz wird nun dem österreichischen Klimaschutzministerium zur Begutachtung vorgelegt. Während Öl- und Kohleheizungen in Neubauten seit 2020 verboten sind, sieht die Neuregelung den verpflichtenden Austausch besonders alter Kohle- und Ölheizungen ab 2025 vor. Bis 2040 müssen alle Gasheizungen in Österreich durch eine moderne, erneuerbare Heizung ersetzt oder mit biogenem Gas betrieben werden. Der Bund unterstützt mit 7500 Euro den Umstieg auf regenerative Heizsysteme wie Pelletheizungen oder Wärmepumpen. Hinzu kommen Zuschüsse der Bundesländer und Haushalte mit geringem Einkommen erhalten bis zu 100 Prozent der Kosten. Derzeit heizen rund 11.000 Haushalte in Österreich mit Kohle, rund 550.000 mit Öl und rund eine Million Haushalte mit Gas.
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