Ein im französischen Parlament angenommener Änderungsantrag verschiebt den Eintritt der geplanten HFKW-Steuer auf 2023 und sieht gleichzeitig bereits ihre Abschaffung vor. Der Antrag für das Inkrafttreten der Steuer ab 2023 wurde am 16. Oktober von rund 250 Abgeordneten des Parlaments verabschiedet und bezieht sich auf die im Jahr 2019 geführten Verhandlungen zum Finanzhaushalt, während deren die Steuer für 2021 angekündigt wurde.
Allein diese Ankündigung habe dazu geführt, dass die Branche die HFKW-Reduktionsziele sehr erfolgreich umgesetzt habe. Daher könne die Steuer nun auf 2023 verschoben werden – auch, und ganz besonders im Hinblick, auf die derzeitige Überarbeitung der F-Gase-Verordnung. Sollten bis 2022 alle Ziele dahingehend erreicht sein, d. h. eine Reduzierung der auf den Markt gebrachten HFKWs um mindestens 10 170 Millionen Tonnen CO2-Äquivalent, dann sei die Besteuerung nicht mehr nötig.
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