Die europäische REACH-Verordnung setzt fest, welche Chemikalien in der EU herstellt und eingesetzt werden dürfen. Die für REACH zuständigen Behörden Deutschlands, der Niederlande, Norwegens, Schwedens und Dänemarks planen, einen REACH-Beschränkungsvorschlag auszuarbeiten mit dem Ziel, die Herstellung, das Inverkehrbringen und die Verwendung aller Per- und Polyfluoralkylverbindungen (PFAS) in der EU zu beschränken.
Hauptbesorgnis ist die sehr hohe Persistenz dieser Chemikalien in der Umwelt und die potenzielle Kontamination von Grund-, Oberflächen- und Trinkwasser. Die Mitgliedsstaaten haben nun einen Fragebogen gestartet, um weitere Informationen für die Entwicklung des Beschränkungsdossiers nach Anhang XV zu erhalten. Bei PFAS handelt es sich um eine Gruppe von über 4 700 Chemikalien, die in allen möglichen Anwendungen eingesetzt werden.
Neu an der Initiative der fünf Staaten ist, dass die Definition der PFAS erheblich erweitert wurde und nun alle Substanzen einschließt, die eine CF2- oder CF3-Gruppe enthalten, insgesamt also rund 8 000, darunter auch HFKWs und HFOs. Der europäische Verband der Produzenten fluorierter Kältemittel EFCTC sowie Gasproduzent Chemours warnen in diesem Zusammenhang, dass diese Definition weit über die übliche Definition von PFAS hinausgehe.
Dies könne dazu führen, dass auch solche Produkte verboten würden, die eine wichtige Rolle beim Ersatz von Kältemitteln mit hohem GWP spielten und könne daher die Einhaltung der europäischen F-Gase-VO gefährden. Unternehmen seien daher dringend dazu aufgerufen, den Fragebogen der ECHA vor dem 31. Juli 2020 auszufüllen.