Die F-Gase-Verordnung (517/2014) befindet sich derzeit in Überarbeitung. Der europäische Anlagenbauerverband AREA hat dies zum Anlass genommen, die Zertifizierungsanforderungen, die bislang für F-Gase gelten, auch auf alternative Kältemittel auszuweiten. Der Verband hatte dies bereits bei der letzten Überarbeitung der F-Gase-Verordnung gefordert, da bereits zu diesem Zeitpunkt davon ausgegangen werden konnte, dass mit dem Phase-Down der HFKWs die Anfrage nach alternativen Lösungen mit niedrigem GWP steigen würde. Heute seien die damals geäußerten Bedenken leider Wahrheit geworden: Es mangle an kompetenten Anlagenbauern, die mit alternativen Kältemitteln umgehen könnten, so heißt es in einem Positionspapier.
Die Situation stelle eine echte Hürde für die Umsetzung der F-Gase-Verordnung dar und sei außerdem problematisch im Hinblick auf Sicherheitsanforderungen, so der Verband weiter. Die Überarbeitung biete eine hervorragende Gelegenheit, dieses Problem zu lösen und auch alternative Kältemittel in die verpflichtenden Anforderungen für Ausbildung und Zertifizierung einzubeziehen.
Auch andere Parteien unterstützen diese Forderung. Darunter weitere Industrieverbände sowie die Nichtregierungsorganisation EIA und das Marketingunternehmen Shecco. So heißt es in einem EIA-Papier konkret: „Einige HFKW-Alternativen sind giftig oder brennbar oder zeichnen sich durch hohe Drücke aus. Das ist ein Risiko für die Sicherheit von nicht entsprechend ausgebildeten Anlagenbauern.“ Außerdem seien KMUs unverhältnismäßig stark betroffen, denn diese seien nicht in der Lage, eigene Trainingsprogramme aufzusetzen, was dazu führe, dass Mitarbeiter selbst für diese Ausbildung aufkommen müssten. Auch für Shecco stellt das Fehlen verpflichtender Anforderungen für CO2, Ammoniak, Kohlenwasserstoffe und Wasser eine zusätzliche Hürde für die Beschleunigung HFKW-freier Technologien im Markt dar.
www.coolingpost.com