Nachdem Wilfried Otto, Landesinnungsmeister und VDKF-Landesvorsitzender, bei der gemeinsamen Mitgliederversammlung der beiden Verbände ein volles Haus begrüßen konnte, erfolgte der Einstieg ins Programm mit einem Vortrag von Steffen Böttcher, Hauptgeschäftsführer der Kreishandwerkerschaft Erzgebirge, über Schwarzarbeit.
Ursprünglich beschränkte sich dieser Begriff auf Tätigkeiten, für die der Ausführende nicht über gesetzlich vorgeschriebene Voraussetzungen verfügt. Abgrenzungsprobleme zwischen den Gewerken Kälteanlagenbau und SHK gebe es aufgrund des Begriffs Klima. Das Handwerksrecht biete hierzu jedoch keine Lösung an eher im Gegenteil. Denn nach § 7b bekommt eine Ausübungsberechtigung für ein zulassungspflichtiges Handwerk auch derjenige, der eine entsprechende Tätigkeit nachgewiesenermaßen sechs Jahre und davon vier Jahre in leitender Stellung ausgeübt hat. Möglichkeiten zur Bekämpfung sieht Böttcher auf anderen Ebenen. Er empfiehlt in Zweifelsfällen die Überprüfung der Handwerksrolleneintragung, der eingetragenen Ausübungsberechtigungen sowie der handwerksspezifischen Zertifikate und Zulassungen z.B. nach § 6 ChemKlimaschutzV.
Es folgte der Vortrag von BIV-Geschäftsführer Klaus Arns über den Beitritt zum ZVKKW, über den eine außerordentliche Mitgliederversammlung des Bundesinnungsverbandes entscheiden soll. Er hob darauf ab, dass der ZVKKW als eingetragener Verein handwerksrechtlich nicht relevant sei. Entsprechend müsse der BIV als Institution weitestgehend Selbständigkeit behalten, um seine angestammten Aktivitäten wie Interessenvertretungen in nationalen und internationalen Organisationen oder die berufliche Aus- und Weiterbildung weiterführen zu können.
Kritik bei der nachfolgenden Diskussion gab es unter anderem über die geplante Struktur des ZVKKW, nach der dem Handwerk nur 1/6 der Stimmen in der Mitgliederversammlung zugesprochen werden. Hier sei jedoch bereits eine neue Struktur in Diskussion, bei der die Organisation auf den drei Säulen Handwerk, Industrie/Handel sowie Forschung, Lehre und Betreiber ruhe. Das Handwerk hätte hier einen Anteil von 40 % der Stimmen. Nicht geklärt sei auch die Finanzierung des BIV nach einem eventuellen Beitritt, weil dieser von den Beiträgen der Fachgruppe Handel und Industrie (FHI) im BIV zum großen Anteil abhängig sei. Im Prinzip gebe es deshalb gar keine andere Wahl als einen Beitritt zum neuen Verband. Man könne nur versuchen, die Gewichtung des Handwerks zu vergrößern.
Dass der VDKF nicht an der Gründung des ZVKKW beteiligt war, wurde ebenfalls mehrfach als Kritik angeführt. Zudem gab es Befürchtungen, dass durch einen dritten Verband die Kompetenzschwierigkeiten weiter zunehmen würden.
Für die anstehende außerordentliche Mitgliederversammlung wurde nach der regen Diskussion folgende Maßgabe beschlossen: Es soll die geänderte Struktur zur Anwendung kommen, die der Grundidee des Verbands Industrie und Handwerk auf einer Augenhöhe eher gerecht würde. Weiterhin sei eine Einbindung des VDKF in die Arbeit des ZVKKW zu verfolgen. U. B. -