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12. KK-Fachtagung: Sicherheit in der Kälte- und Klimatechnik

Neue Kältemittel sicher beherrschen

Was die neuen Kältemittel betrifft, sind es vor allem die Brennbarkeit, die Druckbelastung der Bauteile und der Gesamtheit der Kältemaschine, die besonders interessieren. Die Veranstaltungsbeiträge gaben wichtige Fingerzeige, die in lebhaften Diskussionen noch vertieft werden konnten.

Die KK-Fachtagung wurde von Dr.-Ing. Harald Kaiser (ZVKKW) moderiert. Er ging in seiner Einführung davon aus, dass wir auch im Jahre 2030, dem vorläufigen Zieljahr des Kältemittel-Phase-Down, natürlich noch kühlen, klimatisieren und Wärme pumpen werden, mit größter Wahrscheinlichkeit in noch größerem Umfang als heute. Dass das funktionieren wird, dafür steht die Innovationskraft der Branche. Der ZVKKW hat als Orientierungsmittel durch die Vorschriften, speziell durch die EU-Richtlinie  517/2014, einen mehrseitigen Flyer erarbeitet, der unter  www.zvkkw.de heruntergeladen werden kann.

Als einer der nächsten einschneidenden Schritte ist ab 2017 die Verwendung von R 134 a in Kfz-Neufahrzeugen untersagt. Die Entwicklung von Kältemitteln mit geringem GWP ist weit fortgeschritten, sodass die klimatechnische Zukunft der Kraftfahrzeuge nicht in Frage gestellt ist. Schon heute fahren in Deutschland über 450 000 Autos mit dem Kältemittel HFO 1234 yf und Ausstattungsvarianten der S- und der E-Klasse von Mercedes-Benz werden ab 2016 mit dem Kältemittel R 744 ausgerüstet sein.

Verdunstungskühlanlagen: Wartung killt Legionellen

Zum weiten Bereich der Sicherheit gehört auch die Vermeidung von Gesundheitsproblemen durch Legionellen aus klimatechnischen Rückkühlwerken auf Verdunstungsbasis. Diesem Thema widmete sich Marian Kielpinski (Jaeggi Hybridtechnologie AG, Schweiz). Die Ursache für die Gefährlichkeit solcher Anlagen liegt nicht in deren Technik selbst begründet, sondern vielmehr in der mangelnden Wartung. Die Erfahrung zeigt, dass eine Vielzahl von Wärmeübertragern mit Verdunstungskühlung davon betroffen ist. Dank der guten Effektivität einschlägiger Rückkühlwerke kommt ein Verzicht auf sie nicht in Betracht, aber der sorgfältige Umgang mit ihnen ist un-umgänglich. Mit Einhaltung der VDI-Regel  2047-2 und der VDMA-Vorschrift 24649 können die Gefahren gebannt werden.

Wohin mit gebrauchten Kältemitteln?

Harald Conrad (Westfalen AG) referierte zu Handhabung und Dokumentation ge-brauchter Kältemittel nach Inkrafttreten der EU-Vorschrift 517/2014. Generell sind gebrauchte Kältemittel kein Abfall, lediglich gebrauchte verbotene Kältemittel unterliegen dem Abfallrecht und sind zu verwerten oder zu beseitigen. Die ordnungsgemäße Entsorgung ist nachzuweisen. Für alle anderen gebrauchten Kältemittel gilt das Recycling zur Wiederverwendung mit Dokumentation der Historie oder die Aufarbeitung zum Neuzustand. Dieser Part, der bis 2030 nicht unter die EU-Verordnung fällt, wird an Bedeutung gewinnen, je weiter das Phase-Down bei der Neuproduktion fortschreitet.

Auf die Dichtheit kommt es an!

Auch bei Thomas Schnerr (ILK Dresden), der über Verfahren zur Dichtheitsprüfung sprach, spielte die EU-Verordnung  517/2014 eine wichtige Rolle. Denn in der Verordnung werden genaue Vorschriften zur Dichtheitsprüfung in Abhängigkeit vom CO2-Äquivalent des Kältemittels und der Überwachungstechnik der Anlagen vorgegeben. Daneben ist die ausreichende Dichtheit der Anlagen unerlässlich für deren zuverlässige Funktion und wirtschaftlichen Betrieb. Es folgte ein kurzer Exkurs zu allen Fragen der Dichtheitsprüfung mit der Feststellung, dass das ILK als Kompetenzzentrum der Dichtheitsprüfung zur Verfügung steht. Speziell zur Dichtheitsprüfung bei R 744 und R 290 gab es praktische Hinweise.

Weiterbildung muss sein!

Stephan Hofmann (NKF Springe) behandelte in seinem Vortrag die Weiterbildung nach der Ausbildung, für deren Notwendigkeit es viele Gründe gibt, auch die Anforderungen aus der EU-Verordnung. Eine Berufsbildung auf Lebenszeit reicht im Rahmen des technischen Fortschritts nicht mehr aus. Befristete Arbeitsverhältnisse – auch von Quereinsteigern und zeitweise anderweitig Tätigen – und neue Anforderungen zwingen zur ständigen Weiter- und Fortbildung. Dazu kommen erforderliche Kenntnisse zu den sozialen und persönlichen Kompetenzen wie Eigeninitiative, Teamfähigkeit und Konfliktfähigkeit sowie Fremdsprachen, Betriebswirtschaft und Kommunikationstechnik, die in Weiter- und Fortbildungslehrgängen vermittelt werden. Die deutschen Kältefachschulen bieten all das an.

Vom Ammoniak über Propan bis zu A2L

Dann schlossen sich die Vorträge zu den gefährlichen“ Kältemitteln an. Den Einstieg markierte Ammoniak als natürliches Kältemittel und dessen sichere Handhabung. Ausgehend vom typischen Kältekreislauf mit Niederdrucksammler, anschließendem Se-kundärkreislauf und den Stoffeigenschaften des Ammoniaks (einschl. der toxikologischen Gefahren) erläuterte Carsten  Hoch (TÜV Süd Industrie Service GmbH) die von der DIN EN 378-2 und -3 sowie der TRAS 110 ausgehenden sicherheitstechnischen Anforderungen, bei deren Einhaltung das Ammoniak zuverlässig benutzt werden kann. Seine umfassende und zuverlässige Anwendung vorwiegend in der Großkältetechnik bestätigt, dass der Umgang mit Ammoniak sicher beherrschbar ist. Die guten energetischen Eigenschaften des Kältemittels lassen Eigenschaften wie die oft erforderliche Zweistufigkeit wegen der hohen Verdichtungsendtemperaturen in den Hintergrund treten.

Zu den Gefahrenpotenzialen von Propan gab es einen Vortrag von Gavin Sands (NKF Springe). Das geringe Treibhauspotenzial von 3 kg CO2/kg Kältemittel lässt Propan für viele Anwendungen attraktiv erscheinen, obwohl es in die Gruppe A3 – gut brennbar – eingeordnet ist. Bei der Anwendung in dauerhaft geschlossenen Systemen mit Füllmengen unter 150 g hat Propan seit Langem seinen Siegeszug angetreten. Nun wird es auch für die Gewerbekälte zunehmend interessant. Die Sicherheitsfragen für die Gestaltung zuverlässiger Anlagen wurden leider in dem Vortrag ausgeklammert, dagegen widmete sich der Inhalt vorwiegend den Betreiberpflichten beim Umgang mit Propan und den anderen brennbaren Kältemitteln. Das betrifft vor allem die Erarbeitung des Explosionsschutzdokumentes, die Identifikation und Abwendung von Gefahren für den Menschen sowie die erforderlichen Schutzmaßnahmen. Zur Flaschenlagerung, zum Umfüllen und zur Gasentnahme sind exakte Vorschriften einzuhalten. Insgesamt war der Vortrag ein nahezu lückenloses Kompendium für den Umgang mit brennbaren Kältemitteln.

Zu den sicherheitsrelevanten Aspekten der schwer entflammbaren Kältemittel der Gruppe A2L sprach Dr. Nicolas Dietl (Bild), auch für den Mitautor Joachim  Gerstel (Chemours). Dazu zählen vor allem die Kältemittel HFO 1234 yf und -ze sowie einige Gemische mit ihnen. Solche Kältemittel werden seit 2011 kommerziell eingesetzt, ihre Eigenschaften sind weitgehend bekannt und die Anwendung ist in Kraftfahrzeug-Klimaanlagen am weitesten fortgeschritten. Im stationären Bereich gibt es viele Testanwendungen. Ein großer Teil des Vortrages widmete sich den Brennbarkeitsbedingungen und sollte den Zuhörern die noch immer teilweise vorhandenen Vorbehalte nehmen.

Im gleichen Sinne äußerte sich Rüdiger Fleischer (Honeywell). Seine wichtige Aussage, dass für die A2L-Kältemittel in der vorbereiteten Norm zur Gefahreneinstufung die ca. zehnfache Füllmenge gegenüber A3-Kältemitteln zugelassen werden wird, steigerte sicherlich den Optimismus der Zuhörer.

Schließlich gab es noch den Vortrag von Simon Ahlers (TEKO), der mit der Vorstellung der Roxsta-Anlage in Kombination mit Cool 2 Heat von TEKO die Machbarkeit von R 744-Kälteanlagen für die Gewerbekühlung mit einigen spezifischen Lösungen ausführlich beschrieb.

Fazit

Die 12. KK-Fachtagung wurde ihrem Informationsanspruch voll gerecht, war teilweise sogar eine eingehende Schulung zu spezifischen Themen und vermittelte auch neue Erkenntnisse. Da auch Bekanntes in Erinnerung gerufen wurde, war sicher für jeden der Teilnehmer etwas zu hören, was er bei seiner täglichen Arbeit nutzbringend verwerten kann. UA

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