Springe auf Hauptinhalt Springe auf Hauptmenü Springe auf SiteSearch

Rechnung ohne den Wirt

Hausbesitzern wird neuerdings von den Verbraucherzentralen empfohlen, sich bei der Installation einer Wärmepumpe die Jahresarbeitszahl vom Errichter garantieren zu lassen. Diese Qualitätsoffensive richtet sich, wohlgemerkt nicht ganz zu Unrecht, gegen falsch oder zumindest nicht fachgerecht installierte Wärmepumpenanlagen und rät ebenfalls berechtigterweise zu gesundem Misstrauen gegenüber unseriösen Werbeversprechen aus Hochglanzprospekten.

Das von den Verbraucherzentralen vorgeschlagene Musterformular einer Jahresarbeits­zahl-Vereinbarung schießt jedoch etwas über das Ziel hinaus. So soll nämlich der Wärme­pumpen-Installateur für die entstehenden Mehrkosten auf der Stromrechnung auf­kommen, wenn die Jahresarbeitszahl im Betrieb nicht erreicht wird. Dabei liegt die Beweislast, dass eventuell der Kunde durch sein Nutzungsverhalten die höheren Kosten verursacht hat, auf der Seite des Handwerkers! Das kommt dann fast einem Flatrate-Heizen nahe.

Sicher, die Jahresarbeitszahl einer Wärmepumpe wird durch die Qualität der planerischen Vorarbeit sowie die handwerkliche Ausführung und Einregulierung bestimmt. Fundierte Planung und fachgerechte Ausführung sind notwendige Voraussetzungen für einen effizienten Betrieb, aber doch nicht die einzigen Einflussfaktoren. Abstriche bei der Jahresarbeitszahl sind nun einmal nicht zu vermeiden, wenn der Kunde einen höheren Bedarf oder einen größeren Komfort als vereinbart abruft angefangen mit höherem Warmwasserbedarf, großzügigem Lüftungsverhalten, höherer Speichertemperatur, durchlaufenden Zirkulationspumpen bis hin zu Teppichen auf dem in der Kalkulation zugrunde gelegten Linoleumfußboden.

Niemand will sich doch ohne Not mit seinen Kunden anlegen. Statt wenig durchdachter Scharfmacherei wäre hier Aufklärung vonnöten, denn das Erreichen der berechneten Effizienz erfordert auch eine bestimmungsgemäße Nutzung und hier fehlt beim Kunden oft das Bewusstsein. Um so wichtiger sind umfassende, korrekte und dokumentierte Ab­sprachen.

Die Schuldverteilung ist oft schwierig zu klären. Es kann aber nicht sein, dass die Beweisführung einzig dem Handwerk auferlegt wird. Im Interesse der Branche ist es sicher ein lohnendes Feld für unsere üppige Verbändelandschaft, sich dieses Themas anzunehmen.

Ihr

Matthias Schmitt