Mit Datum vom 15. Oktober 2007 versandte das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) den Entwurf einer Verordnung zum Schutz des Klimas vor bestimmten fluorierten Treibhausgasen (ChemKlimaschutzV) nebst Begründung an einen mit beteiligte Kreise zunächst nicht näher spezifizierten Verteiler. Mal abgesehen davon, dass es eigentlich zum Schutz der Atmosphäre heißen müsste, war erst auf Nachfrage der KK-Redaktion beim BMU zu erfahren, wer genau diese beteiligten Kreise eigentlich sind.
Obwohl unter anderem DKV, BIV und VDKF angeschrieben wurden, war bisher noch nicht viel von diesem Entwurf zu hören. Wen wunderts, wurde doch im Anschreiben eine schriftliche Stellungnahme bis zum 9. November erbeten. Inklusive Postweg reichlich knapp, um sich innerhalb der Verbände qualifiziert abzustimmen.
Eine mündliche Anhörung zum Verordnungsentwurf wird es übrigens nicht geben. Da fragt man sich doch, ob das BMU einfach spät dran ist und Brüssel drängt oder ob man an einer Antwort gar nicht erst interessiert ist. Manchmal könnte man den Eindruck gewinnen, die Politik möchte bei ihren Entscheidungen nicht zu sehr durch Fachkompetenz belastet werden.
Tatsächlich gründet sich dieser Entwurf wohl sogar auf Vorschläge von einigen beteiligten Kreisen aus der Branche; ob diese Inhalte jedoch auch in der Breite Bestand haben, bleibt fraglich. Der DKV jedenfalls ist skeptisch, da die Frage nach der Umsetzung in der Praxis unbeantwortet bleibt.
Dabei geht es nicht gerade um wenig: Die Verordnung soll die sogenannte F-Gase-Verordnung ergänzen und gemäß deren Regelungsauftrag in Artikel 5 Abs. 2 die Anforderungen an Betriebe, die Anwendungen mit fluorierten Treibhausgasen betreiben, sowie an das mit bestimmten Tätigkeiten betraute Personal konkretisieren.
Der Verordnungsentwurf enthält neben Chemikalien- und abfallrechtliche Regelungen, insbesondere Anforderungen an die Dichtheit von Einrichtungen, die fluorierte Treibhausgase enthalten, Regelungen zu Rückgewinnung und Rücknahme derartiger Stoffe, Vorschriften zur Wartung, Außerbetriebnahme und Entsorgung sowie Kennzeichnungs- und Aufzeichnungspflichten.
Bleibt also abzuwarten, wer sich zu der ganzen Sache noch rechtzeitig äußern konnte. Der Verordnungsentwurf ist jedenfalls noch nicht zwischen den Bundesministerien abgestimmt und zumindest das Bundeswirtschaftsministerium dürfte noch einige Fragen haben.
Ihr
Matthias Schmitt