Dass eindeutige Aussagen gerne auch mal auf das komplette Spektrum von Extrempositionen überdehnt werden, zeigt der Schlagabtausch, der zurzeit zwischen dem BIV und dem ZVSHK abläuft. Wer regelmäßig unsere Homepage besucht, konnte den Stand tagesaktuell verfolgen. Zankapfel ist eine Studie des Heinz-Piest-Instituts für Handwerkstechnik (HPI) zur Sachkunderegelung nach der Chemikalien-Klimaschutzverordnung, die für das Bundesumweltamt durchgeführt wurde.
Die für diesen Disput relevanten Kernaussagen der Studie zeigen ein paar Zitate auf: Erwartungsgemäß erfüllen der Beruf des Mechatronikers für Kältetechnik und des Vorläuferberufes Kälteanlagenbauer alle Anforderungen der Durchführungsverordnung für Tätigkeiten an ortsfesten Kälte-, Klimaanlagen und Wärmepumpen. Die übrigen betroffenen Berufe müssten ihre Sachkunde in einer entsprechenden Prüfung nachweisen, wenn sie verantwortlich die Tätigkeiten ausführen wollen. Die Studie listet zehn prüfungsrelevante Bereiche auf. Den Anlagenmechanikern für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik attestiert sie einige Mindestkenntnisse und -fertigkeiten durch die Ausbildungsverordnung und Rahmenlehrpläne. Allerdings werden auch Defizite festgestellt: In den Berufsordnungsmitteln (einschließlich der Installateur- und Heizungsbauermeisterverordnung) lässt sich ein ausgewiesener Schwerpunkt in der Klimatechnik nicht erkennen. Der Begriff ,Kältemittel, auf den die Chemikalien-Klimaschutzverordnung insbesondere abhebt, wird an keiner Stelle explizit erwähnt.
Die Studie fordert für Handwerker mit Gesellenprüfung in einem Elektro-, Versorgungstechnik- oder Metallberuf für die Kategorie I einen Sachkundelehrgang mit einer Dauer von 240 Stunden. Bei einer mindestens 2-jährigen Berufspraxis in der Kälte- und Klimatechnik könne der Lehrgang auf 36 Stunden reduziert werden. Eine Prüfung (120 Min. Theorie und 60 Min. Praxis) ist aber in jedem Fall erforderlich. Bei Michael von Bock und Polach, Hauptgeschäftsführer des ZVSHK, liest sich das in der Pressemitteilung vom 26. März unter Bezugnahme auf die Studie denn so: Geschulte Fachbetriebe des SHK-Handwerks können ohne weiteren zusätzlichen Lehrgang Arbeiten an kältemittelführenden Anlagen durchführen.
Das Thema wird sicher noch eine Zeit lang heiß bleiben. Durch unser neues Konzept online first für die Veröffentlichung von Branchennachrichten auf https://www.diekaelte.de/ haben Sie die Möglichkeit, die wichtigen Neuigkeiten tagesaktuell zu verfolgen. Einen chronologischen Überblick verschafft Ihnen unsere Rubrik kurz & aktuell, in der wir die wichtigsten Meldungen des letzten Monats nochmals in Kurzform veröffentlichen.
Ihr
Uwe Bolz