Hinlänglich bekannt sein dürfte, dass durch die Europäische Verordnung (EG) Nr. 2037/2000 die Produktion von R 22 und der Verkauf von Neuware seit Anfang des Jahres verboten sind die KK und andere Fachmedien hatten im letzten Jahr ausführlich darüber berichtet.
Was wir in diesem Jahr in jedem Fall im Auge behalten sollten, ist der bevorstehende Review der F-Gase-Verordnung in 2011. Von Hochrechnungen einmal abgesehen, über deren Praxisrelevanz und Zuverlässigkeit die Experten nach wie vor heftig streiten, gibt es noch immer keine zuverlässigen Zahlen (in statistisch verwertbarem Umfang) über die tatsächlichen Kältemittelemissionen bestehender Kälteanlagen von einem flächendeckenden Kältemittel-Monitoring ganz zu schweigen. Sicher, die Daten zu erfassen und zu sammeln, ist mit nicht unerheblichem Aufwand verbunden. Aber am Ende ist es wahrscheinlich noch ärgerlicher, wenn von der Politik auf der Grundlage von je nach Interessenlage schöngerechneten Prognosen Entscheidungen getroffen, die fern jeder Realität und entgegen jeglichem technischen Sachverstand sind. Ich bin gespannt, ob hier noch rechtzeitig etwas geschieht.
Nun zu einem etwas allgemeineren Thema: Bereits seit November letzten Jahres gelten in Deutschland neue Regeln für alle Bank- und Kreditgeschäfte. Die meisten Änderungen sind auf die Umsetzung der EU-Zahlungsdienstleister-Richtlinie und der EU-Verbraucherkredit-Richtlinie in deutsches Recht zurückzuführen. Die wichtigsten Veränderungen haben wir für Sie in der aktuellen Ausgabe auf den Seiten 40 und 41 zusammengefasst.
Ferner ist seit 1.1.2010 das ELENA-Verfahrensgesetz (Elektronischer Entgeltnachweis) in Kraft. Von nun an müssen Arbeitgeber monatlich die Entgeltdaten ihrer Beschäftigten elektronisch an die Zentrale Speicherstelle übermitteln. Dadurch sollen bis 2012 die papiergebundenen Bescheinigungen der Arbeitgeber durch einen elektronischen Entgeltnachweis ersetzt und so Bürokratiekosten und der Verwaltungsaufwand gesenkt werden.
Es gibt noch eine Vielzahl weiterer Änderungen für 2010, die ebenfalls das betriebliche Umfeld betreffen: Neue Umweltzonen und teilweise verschärfte Einfahrtverbote, ein reduzierter Steuersatz von 7 % für Hotelübernachtungen (nicht jedoch für das Frühstück!), volle steuerliche Absetzbarkeit von Krankenversicherungsbeiträgen, günstigere Handy-Tarife im EU-Ausland usw. Was uns bleibt, ist die wirtschaftlich angespannte Situation, in der, glaubt man den Auguren, aber auch schon wieder Licht am Horizont zu sehen ist.
Lassen Sie sich trotz allem nicht aus der Ruhe bringen! Ich wünsche Ihnen in jedem Fall einen guten Start ins neue Jahr und viel Erfolg.
Ihr
Matthias Schmitt