Der Status-Report enthält Informationen zu Erstinspektion, Wiederholungsinspektionen, Durchführungsempfehlungen und technischen Anforderungen. Die Hygiene-Erstinspektion ist verpflichtend an Anlagen durchzuführen, die fertiggestellt wurden und vor der Inbetriebnahme stehen, ebenso an Anlagen, welche im Bestand sind, aber an denen noch keine Erstinspektion durchgeführt wurde sowie nach wesentlichen Änderungen der Anlagen.
Darüber hinaus wird eine Erstinspektion bei einem Betreiberwechsel zu Beginn der Betriebstätigkeit empfohlen. Die Wiederholungsinspektionen sind bei Raumlufttechnischen Anlagen mit Befeuchtung im Abstand von zwei Jahren und bei Anlagen ohne Befeuchtung im Abstand von drei Jahren verpflichtend.
Als wesentlicher Bestandteil für den hygienischen Betrieb von Raumlufttechnischen Anlagen betreffen die Inspektionsempfehlungen nicht nur deren Eigentümer und Betreiber, sondern auch Raumluftqualitätsmanager (RLQ-Manager), vom VDI geprüfte Fachingenieure (RLQ) oder Fachkundige mit einer Qualifikation der Kategorie A nach VDI 6022 Blatt 4. (RM)