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VDI

Bundeskabinett verabschiedet Legionellenverordnung

Das Kabinett stimmte am 22.3.2017 dem Entwurf der 42. BImSchV zu und gibt somit Vorgaben für einen hygienisch einwandfreien Betrieb solcher Anlagen. Die neue Legionellenverordnung sieht eine Anzeigepflicht vor, die sowohl für neue als auch für bestehende Anlagen gilt. Im Fall eines massenhaften Ausbruchs können lokale Behörden schneller und effektiver reagieren und mögliche Austragungsorte ausfindig machen.

Bei Legionellen-Ausbrüchen hat die Eindämmung der Epidemie Vorrang vor der Ursachensuche und vor Haftungsfragen. Daher müssen in einem solchen Fall alle Anlagen, die als Quelle in Frage kommen, möglichst schnell desinfiziert werden. Doch nur, wenn die Standorte aller Anlagen bekannt sind, können die Betreiber aufgefordert werden, sofort Biozide einzusetzen oder die Anlage stillzulegen. Die Verordnung sieht nicht vor, Anlagen automatisch stillzulegen. Im Einzelfall können die Behörden aber eine mindestens vorübergehende Betriebseinstellung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz anordnen.

Die Verordnung bedarf der Zustimmung des Bundesrats und soll noch dieses Jahr in Kraft treten. Der VDI arbeitet bereits an einer VDI-Richtlinie zum Ausbruchsmanagement. (RM)

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